Digitale Patientenakte: Wie die ePA Deutschlands Gesundheitswesen revolutioniert

Admin User
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Menschen stehen in einem Raum und tragen ID-Karten sowie Kameras, mit Bücherregalen und Lampen im Hintergrund.

Digitale Patientenakte: Wie die ePA Deutschlands Gesundheitswesen revolutioniert

Elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland läuft auf Hochtouren

Seit dem 1. Oktober sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, zentrale Patientendaten in das digitale System einzupflegen. Bereits seit Januar 2023 haben über 70 Millionen Versicherte Zugang zur aktuelle nachrichten elektronischen Patientenakte (ePA).

Mit der ePA können Patientinnen und Patienten ihre medizinischen Unterlagen über eine App ihrer Krankenkasse einsehen. Sie entscheiden selbst, welche Befunde sie aufnehmen möchten, und passen die Einstellungen direkt in der Anwendung an. Jeder Zugriff wird mit einem Zeitstempel protokolliert, und alle Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert.

Bisher haben sich über 61.600 der rund 98.500 Arztpraxen im Land dem System angeschlossen. Mehr als 93 Prozent der Praxen, Zahnarztkliniken und Apotheken sind technisch für die Nutzung der ePA gerüstet. Die Akte enthält derzeit eine automatisch generierte Medikamentenliste aus E-Rezepten; schrittweise sollen weitere Funktionen hinzukommen.

Künftig könnten anonymisierte Daten aus der ePA für Forschungszwecke genutzt werden. Geplant ist, die Informationen an ein spezielles Forschungszentrum weiterzuleiten, wo nur aggregierte oder pseudonymisierte Auszüge verfügbar wären. Strenge Zugriffskontrollen, Protokollierungspflichten und die Aufsicht einer Ombudsperson wären dabei sichergestellt. Patientinnen und Patienten behielten das Recht, der Datennutzung zu widersprechen oder sich komplett abzumelden.

Die Krankenkassen erwarten, dass die verpflichtende Einführung die Verbreitung der ePA beschleunigt. Das System soll die Verwaltung von Patientendaten vereinfachen und den Versicherten gleichzeitig mehr Kontrolle über ihre Informationen geben. Künftige Erweiterungen konzentrieren sich auf die Forschungsnutzung – stets mit Transparenz und rechtlichen Schutzmechanismen.