31 March 2026, 10:38

Falschmeldung über Spanien: Fünf Jahre Haft für Islam-Beleidigung? Ein Faktencheck

Alte spanische Zeitungsvorderseite mit einem Mann in einem weißen Gewand und einer Krone, ernster Gesichtsausdruck, Überschrift "Arriba España".

Falschmeldung über Spanien: Fünf Jahre Haft für Islam-Beleidigung? Ein Faktencheck

Eine falsche Behauptung verbreitet sich derzeit rasant im Internet: Demnach soll Spanien nun eine fünfjährige Haftstrafe für die Beleidigung des Propheten Mohammed oder des Islams verhängen. Die Aussage, die fälschlicherweise dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez zugeschrieben wird, wurde auf verschiedenen Social-Media-Plattformen geteilt. Faktenchecker und seriöse Nachrichtenagenturen haben inzwischen bestätigt, dass die Behauptung völlig haltlos ist.

Die Falschmeldung tauchte zunächst auf Arabisch auf, wurde später ins Englische übersetzt und mit einem KI-generierten Bild von Sánchez zusammengeführt, das ihn mit einem Koran in der Hand zeigt. Der Social-Media-Influencer Pinto Pereira teilte die falsche Aussage erneut – in dem Glauben, sie sei wahr –, und trug so zu ihrer weiteren Verbreitung bei.

Mehrere Quellen haben die Behauptung inzwischen widerlegt und bestätigt, dass Sánchez eine solche Ankündigung nie gemacht hat. Weder die renommierte Nachrichtenagentur Reuters noch die Associated Press konnten einen Beleg für die Aussage finden. Im spanischen Strafgesetzbuch gibt es zudem keine spezifischen Passagen, die den Propheten Mohammed oder den Islam im Zusammenhang mit Straftaten gegen die Meinungsfreiheit erwähnen.

Auch das in der Falschmeldung verwendete Bild wurde künstlich manipuliert, was die Täuschung noch verstärkte. Trotz intensiver Recherchen gibt es keine glaubwürdigen Beweise, die Sánchez mit der angeblichen Aussage in Verbindung bringen. Zudem liegen keine offiziellen Reaktionen der spanischen Regierung auf frühere Vorwürfe oder Debatten über religiöse Beleidigungen vor.

Die virale Behauptung bleibt somit vollständig falsch und ohne jede rechtliche oder faktische Grundlage. Das spanische Strafrecht sieht keine fünfjährige Haftstrafe für die Beleidigung des Islams vor, und es gibt keine seriösen Aufzeichnungen, die belegen, dass Sánchez eine solche Aussage getätigt hat. Das manipulierte Bild und die fehlende Bestätigung durch große Medienhäuser unterstreichen die Unglaubwürdigkeit der Behauptung.

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