GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend

Admin User
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Ein Polizeibeamter hält ein T-Shirt in den Vordergrund, mit einem Jungen im Hintergrund, der ein Buch und einen Becher hält und in der Nähe eines Schreibtischs und Lampen steht.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GdP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz. „Insgesamt ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit verbundenen längeren Prozessen kann sie oft nicht ausreichen“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Artikel: Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen. Die Maßnahme wird von Sicherheitsbehörden und Politikern als wichtiger Schritt im Kampf gegen Internetkriminalität begrüßt – doch es gibt Zweifel, ob die Speicherfrist für komplexe Ermittlungen ausreicht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Vorstoß und betont, dass IP-Daten für die Aufklärung von Cyberkriminalität unverzichtbar seien. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, wies darauf hin, dass Ermittlungen mit digitalen Beweismitteln oft Monate oder sogar Jahre dauern. Eine dreimonatige Speicherfrist könnte seiner Meinung nach in Fällen mit langwierigen Gerichtsverfahren weiterhin zu kurz greifen.

Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnete das Gesetz als „längst überfälligen Durchbruch“. Frühere Versuche, eine IP-Speicherung einzuführen, seien von FDP und Grünen aus ideologischen Gründen blockiert worden, so Wiese. Zudem sei die Regelung ein zentrales Vorhaben, das die Ampelkoalition bereits im ersten Regierungsjahr umsetze. Nach dem Entwurf müssen IP-Adressen drei Monate lang gespeichert werden, bevor sie gelöscht werden dürfen. Doch in der Praxis dauern Strafverfahren, die auf solche Daten angewiesen sind, oft deutlich länger: Allein Ermittlungen können sich über Monate hinziehen, Prozesse und Hauptverhandlungen erstrecken sich mitunter über Jahre.

Der Gesetzentwurf markiert einen Kurswechsel in Deutschlands Umgang mit digitalen Beweismitteln. Während Polizei und Politiker die Notwendigkeit der Maßnahme betonen, bleiben Zweifel an der dreimonatigen Frist. Der Vorstoß ist Teil weiterer Bestrebungen, die Ermittlungsmethoden im digitalen Zeitalter zu modernisieren.

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