Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der 800.000-Euro-Spenden an Berliner CDU

Gericht: Berlins CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen - Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der 800.000-Euro-Spenden an Berliner CDU
Der Berliner Landesverband der CDU erhielt im Jahr 2020 zwei Großspenden in Höhe von insgesamt 800.000 Euro. Später kamen Zweifel auf, ob diese Zuwendungen gegen die Parteienfinanzierungsregeln verstießen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass die Spenden rechtmäßig waren – trotz anfänglicher Verdachtsmomente auf Unregelmäßigkeiten.
Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem das Bundesinnenministerium Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsannahme im Zusammenhang mit den Spenden eingeleitet hatte. Die Untersuchungen wurden jedoch später ohne Anklage eingestellt. Das Verwaltungsgericht prüfte die Angelegenheit weiter, fand aber keine Beweise für einen illegalen Austausch von Leistungen.
2023 vertrat Prof. Dr. Christofer Lenz die CDU in dem Rechtsstreit. Er argumentierte, dass das Verfahren zur Überprüfung möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz eingestellt werden solle. Das Gericht folgte dieser Auffassung und stellte fest, dass keine konkrete Gegenleistung für die Gelder gefordert worden sei.
Der Immobilienunternehmer, der die Spenden geleistet hatte, räumte ein, falsche öffentliche Aussagen darüber getroffen zu haben. Seine Erklärungen dazu hielt das Gericht jedoch für glaubwürdig. Obwohl der Fall Bedenken aufwarf, bestätigte das Urteil, dass die Zuwendungen Bestand haben.
Eine weitere Berufung bleibt möglich, zuständig wäre dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Mit der Entscheidung des Gerichts müssen die 800.000 Euro nicht zurückerstattet werden. Damit ist der Rechtsstreit über die rechtmäßige Herkunft der Gelder vorerst beendet. Eine erneute Prüfung der Sache hinge nun von einer Berufung vor dem höheren Gericht ab.

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