Gerichtsurteil: Telekom unterliegt im Streit um Breitband-Werbung in Berlin

Gerichtsurteil: Telekom unterliegt im Streit um Breitband-Werbung in Berlin
Ein Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und DNS:NET um Breitbanddienste im Berliner Ortsteil Altglienicke ist zugunsten des kleineren Anbieters entschieden worden. Das Landgericht Berlin urteilte, dass die Telekom unwahre und wettbewerbswidrige Aussagen über die Vertriebspraktiken von DNS:NET verbreitet habe. Das Urteil verpflichtet die Telekom, ihre Behauptungen zurückzunehmen – andernfalls droht ein Strafgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Der Konflikt hatte im Juli 2025 begonnen, als die Telekom DNS:NET öffentlich vorwarf, Kunden in die Irre zu führen. Haustürvertreter sollen Anwohnern demnach versichert haben, sie könnten nach zwei Jahren problemlos zur Telekom zurückwechseln. Die Telekom widersprach dieser Darstellung und betonte, es gebe keine Partnerschaft mit DNS:NET – ehemalige Kunden würden zudem dauerhaft den Zugang zu ihren Glasfaser-Tarifen verlieren.
Mit dem Urteil wird der Telekom untersagt, ihre Vorwürfe gegen DNS:NET in Altglienicke zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung muss das Unternehmen eine Strafe von 250.000 Euro zahlen. DNS:NET kann nun unbehelligt von den Vorwürfen der Telekom den Ausbau seines Glasfasernetzes vorantreiben.

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