31 March 2026, 14:02

Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn

Schwarzer Hintergrund mit fetter weißer Schrift, die "Es gibt keinen Platz für Hass in Amerika" von Präsident Joe Biden liest.

Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn

Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen in einem U-Bahn-Zug im Oktober 2024 zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Vorfall begann, als Michael W. Tibor P. mit abfälligen Bemerkungen über dessen Äußeres und sexuelle Orientierung attackierte. Zeugen beschrieben die Beschimpfungen während des Prozesses als "empörend".

Die Auseinandersetzung ereignete sich spätabends in der Hamburger U-Bahn. Tibor P. hatte einen Schwulenclub besucht und war auf dem Heimweg, als Michael W. ihn anstarrte. Die Beleidigungen eskalierten, als W. zunächst P.s Lackschuhe verspottete und anschließend homophobe Schimpfwörter wie "Bazille" und "Schande" verwendete – Begriffe, die Zeugen vor Gericht bestätigten.

Ein Passant griff ein und wies W. an, "den Mund zu halten". Die Situation spitzte sich weiter zu, als die Polizei eintraf: W. beleidigte die Beamten und wehrte sich gegen deren Versuche, die Lage zu beruhigen. Trotz seiner Leugnung einer körperlichen Attacke sprach ihn das Gericht der Beleidigung und Bedrohung schuldig.

Während der Verhandlung entschuldigte sich W. und gab zu, sein Verhalten nicht erklären zu können, zeigte jedoch Reue. Tibor P. nahm die Entschuldigung an und erwiderte: "Danke. Ich wäre froh, wenn Sie so etwas nie wieder tun würden." Der Richter lobte den Zeugen, der eingeschritten war, und betonte, dass die Beleidigungen eindeutig homophob motiviert gewesen seien.

Der Fall reiht sich in eine besorgniserregende Entwicklung ein: Allein im vergangenen Jahr registrierten deutsche Behörden 2.048 queerenfeindliche Hassverbrechen, darunter Straftaten aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

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Michael W. muss nun 1.200 Euro Strafe zahlen, aufgeteilt in 150 Tagessätze. Das Urteil sendet ein klares Signal, dass verbale Angriffe wegen sexueller Orientierung nicht toleriert werden. Gleichzeitig unterstreicht der Vorfall die anhaltenden Sorgen über Hasskriminalität im öffentlichen Raum.

Quelle