Hertha BSC drohen Millionenkosten nach Niederlage gegen Ex-CEO Fredi Bobic

Admin User
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Zwei Männer kämpfen in einem Ring, einer trägt ein rotes Hemd und Schuhe, der andere Shorts, mit einem Schiedsrichter rechts daneben und einer Zuschauermenge im Hintergrund unter einem dunklen Himmel.

Millionenstreit mit ehemaligem CEO Bobic: Hertha legt Berufung ein - Hertha BSC drohen Millionenkosten nach Niederlage gegen Ex-CEO Fredi Bobic

Der Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und dem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic zieht sich weiter hin. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Vereins zurückgewiesen, doch Hertha könnte noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Für den Club bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Belastung: Im Rahmen des Urkundenprozesses muss Hertha eine Bruttosumme von 3,35 Millionen Euro an seinen Ex-CEO zahlen – zuzüglich Zinsen, die voraussichtlich über 4 Millionen Euro betragen werden.

Der langwierige gerichtliche Konflikt zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic dauert an. Bobic hatte nach seiner ordentlichen und außerordentlichen Kündigung zwei separate Klagen eingereicht. Nun hat das Oberlandesgericht die Berufung des Vereins abgelehnt. Das Gericht wird nun prüfen, ob das vorläufige Urteil auf einem Rechtsverstoß basiert oder ob die Sachlage eine andere Entscheidung erfordert. Zudem muss Hertha die Prozesskosten im Urkundenverfahren tragen, was die finanzielle Situation des Clubs weiter verschärft.

Dies ist bereits der zweite Fall in diesem Streit, der vor dem Berliner Kammergericht verhandelt wurde. Zuvor hatte das Landgericht Bobics Klage gegen die außerordentliche Kündigung zugelassen, woraufhin Hertha Berufung eingelegt – die nun abgelehnt wurde. Trotz dieser Niederlage schließt der Verein nicht aus, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Unklar ist jedoch, welcher Richter für eine mögliche verfassungsrechtliche Überprüfung zuständig wäre.

Die Auseinandersetzung zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic zeigt keine Anzeichen einer Beilegung. Der Verein steht vor einer beträchtlichen finanziellen Belastung und möglicherweise weiteren gerichtlichen Hürden. Ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof Aussicht auf Erfolg hätte, bleibt ungewiss – auch weil noch nicht feststeht, welcher Richter den Fall bearbeiten würde.