IndiaMART verklagt OpenAI wegen ChatGPT-Ausschluss – Gerichtstermin 2026

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IndiaMART verklagt OpenAI wegen ChatGPT-Ausschluss – Gerichtstermin 2026

IndiaMART verklagt OpenAI wegen angeblicher ungerechtfertigter Ausschluss aus ChatGPT-Antworten

Der indische Online-Marktplatz IndiaMART hat den KI-Entwickler OpenAI verklagt und wirft dem Unternehmen vor, seine Einträge ohne Vorwarnung aus den Suchergebnissen von ChatGPT entfernt zu haben. Dadurch seien finanzielle Verluste und ein Reputationsschaden entstanden. Eine Verhandlung vor dem Calcutta High Court ist nun für Januar 2026 angesetzt.

Der Rechtsstreit begann, als IndiaMART OpenAI beschuldigte, die Plattform gezielt aus den ChatGPT-Suchergebnissen ausgeschlossen zu haben. Laut der Klageschrift stützte sich OpenAI auf Berichte des US-Handelsbeauftragten (USTR), um die Maßnahme zu rechtfertigen, ohne IndiaMART jedoch die Möglichkeit zu geben, Stellung zu nehmen. Das Unternehmen argumentiert, dies habe zu geringerer Sichtbarkeit, Umsatzeinbußen und einer Schädigung der Marke geführt.

Richter Ravi Krishan Kapur merkte an, dass der Ausschluss den Anschein einer selektiven Diskriminierung gegen IndiaMART habe. Die Klage umfasst Vorwürfe wie unlautere Handelspraktiken, Verleumdung, Verwässerung der Marke und Beeinträchtigung der geschäftlichen Aktivitäten.

Unterdessen arbeitet die indische Regierung an einem neuen Regulierungsrahmen für KI-Trainingsdaten. Das Ministerium für Industrieförderung und Innenhandel (DPIIT) hat ein Lizenzsystem vorgeschlagen, das KI-Unternehmen verpflichten würde, Urheberrechtsinhabern Tantiemen zu zahlen. Dies folgt auf Beschwerden von Medienhäusern, Verlagen und Content-Erstellern über die unberechtigte Nutzung ihrer Inhalte in KI-Modellen. Der Entwurf nennt keine konkreten betroffenen Unternehmen.

Der Calcutta High Court wird im Januar 2026 über die Vorwürfe von IndiaMART gegen OpenAI verhandeln. Sollte das Lizenzmodell umgesetzt werden, könnten KI-Firmen in Indien mit strengeren Vorschriften zu Datennutzung und Entschädigung konfrontiert werden. Sowohl der Ausgang des Prozesses als auch der Regierungsvorschlag könnten maßgeblich beeinflussen, wie KI-Modelle künftig auf Online-Inhalte zugreifen und diese nutzen dürfen.

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