Kasachstan verschärft Extremismusgesetze und hebt Altersgrenzen für Sicherheitsbehörden auf
Hannah RichterKasachstan verschärft Extremismusgesetze und hebt Altersgrenzen für Sicherheitsbehörden auf
Das Unterhaus des kasachischen Parlaments, die Maschilis, hat einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der sich gegen besondere staatliche Behörden richtet. Das Gesetz sieht strengere Maßnahmen gegen Extremismus vor, verschärft die Geheimhaltungsvorschriften und hebt Altersgrenzen für bestimmte operative Funktionen auf. Nach Angaben von Beamten sollen die Änderungen die nationale Sicherheit stärken und die Karrierechancen innerhalb dieser Behörden verbessern.
Der unter dem Titel "Über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetzesakte in Bezug auf Kasachstans besondere staatliche Behörden" eingeführte Entwurf verfolgt eine härtere Linie gegen Extremismus und Terrorismus. Er verbietet den Besitz extremistischer oder terroristischer Materialien und fordert eine strengere Aufsicht, um den Ursachen solcher Bedrohungen entgegenzuwirken. Die Behörden haben zudem auf die zunehmende Gefahr hingewiesen, die von der Schwächung des Schutzes von Staatsgeheimnissen für die nationale Sicherheit ausgeht.
Eine weitere zentrale Neuerung ist die Aufhebung von Altersbeschränkungen für Bewerber, die sich für operative Einheiten in diesen Behörden bewerben. Damit soll die Personalgewinnung ausgeweitet und die berufliche Entwicklung gefördert werden. Zudem vereinfacht das Gesetz die Rückforderung staatlicher Mittel, die für die Ausbildung von Kadetten, Studierenden und Offiziersanwärtern aufgewendet wurden, falls diese ihr Studium abbrechen oder exmatrikuliert werden.
Der Entwurf passierte die erste Lesung, ohne dass internationale Reaktionen verzeichnet wurden. Bisher haben weder ausländische Regierungen noch Organisationen öffentlich zu den geplanten Verschärfungen bei Geheimhaltung und Extremismusbekämpfung Stellung genommen.
Das verabschiedete Gesetz muss nun weitere Schritte durchlaufen, bevor es in Kraft tritt. Sollte es verabschiedet werden, räumt es den besonderen staatlichen Behörden erweiterte Befugnisse ein – etwa bei der Bekämpfung von Extremismus, der Durchsetzung von Geheimhaltung und der Rückforderung von Ausbildungskosten. Die Änderungen werden voraussichtlich die Rekrutierungspraxis und die interne Aufsicht in diesen Institutionen grundlegend verändern.






