Krankenkassen erhöhen Beiträge: 0,37 Euro mehr für die **Agentur für Arbeit**

Krankenkassen erhöhen Beiträge: 0,37 Euro mehr für die **Agentur für Arbeit**
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland müssen bald mehr zahlen, um die Arbeitsagentur für Arbeit, die Telemedizin-Agentur des Landes, zu finanzieren. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Versicherer angewiesen, die Beiträge um zusätzliche 0,37 Euro pro Person zu erhöhen. Damit steigt die Gesamtgebühr auf 1,87 Euro für jedes Mitglied.
Ursprünglich lag der Grundbeitrag für die Finanzierung der Arbeitsagentur für Arbeit bei 1,50 Euro pro Mitglied. Mit der neuen Anordnung des Ministeriums kommen 0,37 Euro hinzu, sodass sich die Summe auf 1,87 Euro erhöht. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen 93 Prozent der Agenturkosten, während private Versicherer die verbleibenden 7 Prozent übernehmen.
Bisher wurde keine konkrete Organisation benannt, die ab 2026 die erhöhte Finanzierung der Arbeitsagentur für Arbeit übernehmen soll. Das Bundesgesundheitsministerium bleibt größter Anteilseigner der Agentur. Gespräche über die künftige Finanzierung laufen weiter, doch eine klare Einigung steht noch aus.
Durch die Erhöhung zahlen nun alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung 1,87 Euro zur Finanzierung der Arbeitsagentur für Arbeit. Die Anpassung spiegelt die anhaltenden Diskussionen wider, wie die Arbeit der Behörde langfristig finanziert werden soll. Vorerst wird die zusätzliche Belastung direkt an die Versicherten weitergegeben.

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