Malaysia verschärft Ausreisebestimmungen für ausländische Fachkräfte

Admin User
2 Min.
Zwei Frauen sitzen an einem Tisch mit Laptops, einer Flasche, einem Stift und Papier in einem Büro mit einer roten Backsteinwand, Deckenleuchten, einer Treppe und einer Eingangstür im Hintergrund.

Malaysia verschärft Ausreisebestimmungen für ausländische Fachkräfte

Malaysia führt neue Ausreiseregeln für ausländische Staatsbürger ein

Zusammenfassung: Malaysia erinnert Arbeitgeber daran, Aufenthaltstitel von Expats zu verkürzen und vor der Ausreise digitale Ausreisebestätigungen für Employment Passes (EP) und Professional Visit Passes (PVP) einzureichen.

Artikel: Die malaysischen Einwanderungsbehörden haben Arbeitgeber aufgefordert, die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln ausländischer Fachkräfte vor deren endgültiger Ausreise anzupassen. Zudem ist nun eine verpflichtende digitale Ausreisebestätigung für bestimmte Arbeitserlaubnisse erforderlich.

Betroffen sind Inhaber eines Employment Pass (EP) sowie eines Professional Visit Pass (PVP), die über zwei zentrale Stellen abgewickelt werden: die Expatriate Services Division (ESD) und die Malaysia Digital Economy Corporation (MDEC).

Arbeitgeber müssen die Ausreisebestätigung für EP- und PVP-Inhaber künftig online einreichen. Zudem wurden Unternehmen aufgefordert, die Gültigkeitsdauer der Identitätsdokumente ausländischer Mitarbeiter kurz vor deren dauerhafter Ausreise zu verkürzen. Eine offizielle, öffentlich zugängliche Anweisung mit präzisen Formulierungen zu dieser Vorgabe konnte in den Unterlagen der Einwanderungsbehörde jedoch nicht gefunden werden.

Die Erinnerung erfolgt im Rahmen von Bemühungen, die Ausreiseverfahren für Expats, die Malaysia endgültig verlassen, zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Ziel der neuen Maßnahmen ist es, die Einhaltung der Vorschriften vor der Ausreise zu gewährleisten. Arbeitgeber, die EP- oder PVP-Inhaber beschäftigen, müssen die digitale Ausreisebestätigung als Teil des Verfahrens abschließen. Weitere offizielle Details zur Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln wurden bisher nicht bestätigt.

Lesen Sie auch: