Neue ElektroG-Regeln: Was Händler und Verbraucher jetzt beachten müssen

Neue ElektroG-Regeln: Was Händler und Verbraucher jetzt beachten müssen
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat zum Ziel, Umwelt und Gesundheit zu schützen sowie natürliche Ressourcen zu schonen. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist die Vermeidung von Abfällen und deren möglichst effiziente und hochwertige Wiederverwertung. Das ElektroG verpflichtet Hersteller unter anderem, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen.
Neue Regeln des ElektroG in Kraft
Die verschärften Bestimmungen des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) gelten nun in vollem Umfang. Das Gesetz soll Abfälle reduzieren, die Gesundheit schützen und eine sichere Entsorgung alter Elektrogeräte gewährleisten. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher müssen strengere Vorgaben bei der Registrierung, Sammlung und dem Recycling beachten.
Das ElektroG definiert klare Pflichten für Hersteller, Händler und Entsorgungsbehörden. Seit Juli 2022 sind große Einzelhändler – also solche mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektronik oder 800 Quadratmetern bei Lebensmittelgeschäften, die Geräte anbieten – verpflichtet, Altgeräte von Privathaushalten kostenlos zurückzunehmen. Verbraucher wiederum müssen Elektroschrott vom Hausmüll trennen und vor der Abgabe Batterien oder Lampen aus den Altgeräten entfernen.
Mit dem ElektroG stärkt Deutschland seine Bemühungen, Elektroschrott sicher und nachhaltig zu bewirtschaften. Händler, Hersteller und Verbraucher tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass Geräte fachgerecht entsorgt werden. Eine korrekte Registrierung, Sammlung und Wiederverwertung bleibt entscheidend, um die Umweltbelastung durch Elektroabfälle zu verringern.

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