Revolution im Gesundheitssystem: Neuer Vergütungskatalog 2026 setzt auf ambulante Hybrid-DRGs

Revolution im Gesundheitssystem: Neuer Vergütungskatalog 2026 setzt auf ambulante Hybrid-DRGs
Deutschlands Gesundheitssystem steht vor tiefgreifenden Veränderungen, nachdem führende Organisationen einen neuen Vergütungskatalog für das Jahr 2026 finalisiert haben. Das überarbeitete System soll mehr Behandlungen von teurer stationärer Versorgung in den ambulanten Bereich verlagern. Branchenvertreter bezeichnen diesen Schritt als notwendige Maßnahme, um die steigenden Kosten für die Beitragszahler in den Griff zu bekommen.
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den neuen pauschalierten Vergütungskatalog (aG-DRG) geeinigt. Dieses Rahmenwerk regelt die Abrechnung von über 17 Millionen stationären Behandlungsfällen, die jährlich in deutschen Krankenhäusern behandelt werden. Gleichzeitig bildet es die Grundlage für die anstehenden Haushaltsverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Versicherern.
Der Katalog für 2026 führt ein deutlich ausgeweitetes Hybrid-DRG-System ein, das die Vergütung für medizinische Leistungen standardisiert – unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden. Die Zahl der Hybrid-DRG-Fälle steigt von etwa 270.000 auf rund eine Million. Dieser starke Anstieg soll den Wandel weg von kostspieligen Krankenhausaufenthalten beschleunigen.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betonte, dass Leistungen, die sicher ambulant erbracht werden können, nicht länger an stationäre Versorgung gebunden sein sollten. Die Ausweitung auf eine Million Hybrid-DRG-Fälle bezeichnete sie als längst überfällige Anpassung hin zu einem effizienteren, bedarfsgerechteren System. Der Katalog enthält zudem eine neue Aufschlüsselung der Bewertungsrelationen für Bereitschaftskostenbestandteile, was für mehr finanzielle Transparenz sorgt.
Stoff-Ahnis unterstrich, dass die Verlagerung in den ambulanten Bereich weiterhin Priorität haben müsse, um die Gesundheitsversorgung für die Beitragszahler bezahlbar zu halten.
Der aktualisierte aG-DRG-Katalog tritt im kommenden Jahr in Kraft und schafft damit eine feste Struktur für die Krankenhausabrechnung und die Verhandlungen mit den Versicherern. Da Hybrid-DRGs nun ein deutlich größeres Spektrum an Fällen abdecken, wird erwartet, dass die Abhängigkeit von stationären Behandlungen sinkt. Die Änderungen spiegeln einen umfassenderen Trend wider: die Modernisierung der Gesundheitsfinanzierung bei gleichzeitiger Kostenkontrolle – zum Vorteil von Patienten und Leistungserbringern gleichermaßen.

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