Sächsische Apotheker zahlen Zehntausende zurück – wegen verbotener Krebstherapie-Ausgaben
Emil LangeSächsische Apotheker zahlen Zehntausende zurück – wegen verbotener Krebstherapie-Ausgaben
Zwei Apotheker in Sachsen müssen Zehntausende Euro zurückzahlen, nachdem sie Krebspatienten lebenswichtige Medikamente ohne gültige Verträge ausgegeben hatten. Die Fälle gehen auf Streitigkeiten über Exklusivvereinbarungen zwischen Apotheken und Krankenkassen zurück, die 2017 später verboten wurden. Beide Apotheker fochten die Rückforderungen an, doch ihre Beschwerden wurden schließlich von Deutschlands höchsten Gerichten abgewiesen.
Der Rechtsstreit begann, als Exklusivverträge für sterile Krebstherapien Anfang 2017 durch das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung für ungültig erklärt wurden. Dennoch schlossen einige Krankenkassen in der Übergangsphase neue Verträge ab – in der Hoffnung auf Bestandsschutz. Gleichzeitig warnte die Barmer, eine der größten Krankenversicherungen Deutschlands, Apotheken davor, dass bei Nichteinhaltung finanzielle Rückforderungen drohten.
In einem Fall hatte ein Dresdner Apotheker parenterale Krebstherapien ausgegeben, ohne dem von der IKK classic geforderten Open-House-Vertrag beizutreten. Daraufhin wurde eine Rückzahlung in Höhe von 44.000 Euro gefordert. Im anderen Fall ignorierte ein weiterer Apotheker die Exklusivverträge der Barmer, woraufhin eine Rückforderung über 49.000 Euro verhängt wurde. Beide hatten Zytostatika an Patienten abgegeben, obwohl nur vertraglich autorisierte Partner dazu berechtigt waren.
Die Apotheker legten Widerspruch ein und argumentierten, die Rückforderungen verletzten ihre Rechte. Das Bundessozialgericht bestätigte die Strafen, woraufhin sie Verfassungsbeschwerde einreichten. Das Bundesverfassungsgericht wies beide Klagen jedoch ohne Urteilsbegründung ab. Die Richter begründeten dies damit, dass die Beschwerdeführer nicht darlegen konnten, inwiefern die vorherigen Gerichtsentscheidungen ihre Grundrechte verletzten.
Als der Konflikt eskalierte, griff das Bundesgesundheitsministerium ein, um die übergeordnete Problematik zu lösen. Die Krankenkassen reagierten mit verschärften Kontrollen: Sie führten Apotheken-Prüfprogramme ein, verstärkten Compliance-Checks an den Verkaufsstellen und erhöhten die Häufigkeit von Inspektionen. Zudem wurden Aufsichtsbehörden einbezogen, um Sanktionen durchzusetzen – darunter auch Vertragskündigungen für nicht konforme Apotheken.
Die Urteile belassen es dabei, dass die beiden Apotheker die vollen Rückzahlungsbeträge tragen müssen. Die Krankenkassen haben seitdem ihre Überwachungsmechanismen ausgebaut, um ähnliche Verstöße zu verhindern. Das Ergebnis unterstreicht: Apotheken müssen sich strikt an vertragliche Vorgaben halten – selbst in Übergangsphasen –, sonst drohen finanzielle Konsequenzen.