04 April 2026, 22:33

Sammelklage gegen US-Farm wegen vorenthaltenen Überstundenlöhnen für H-2A-Arbeiter

Titelbild des 1940 "J.H. Shivers Plant Farms Catalog and Planting Guide" mit einer Illustration von Erdbeeren.

Sammelklage gegen US-Farm wegen vorenthaltenen Überstundenlöhnen für H-2A-Arbeiter

In den USA wurde eine Bundesklage gegen die Missouri Vegetable Farm, den Großhändler Proffer Wholesale Produce sowie den Inhaber Robert Proffer eingereicht. Die Klageschrift wirft den Beklagten vor, mehr als 100 temporären ausländischen Arbeitskräften im Rahmen des H-2A-Visumprogramms Überstundenvergütungen vorenthalten zu haben. Der Kläger, ein ehemaliger Mitarbeiter, behauptet, dass die Verstöße selbst nach einem früheren gerichtlichen Vergleich im Jahr 2021 anhielten.

José Humberto Gandara-Cisneros, der von 2020 bis 2023 für die Beklagten arbeitete, führt den Rechtsstreit an. Er gibt an, dass den Beschäftigten regelmäßig der gesetzliche Überstundenzuschlag von eineinhalb Mal dem Stundensatz für Wochenarbeitszeiten über 40 Stunden verweigert wurde – mit seltenen Ausnahmen auf von Gewerkschaften verwalteten Standorten. Die Klage wirft dem Unternehmen zudem vor, Mitarbeiter bewusst als Landwirtschaftsarbeiter eingestuft zu haben, um die Zahlung von Überstunden zu umgehen.

Die geplante Sammelklage umfasst über 100 Betroffene, was Einzelklagen unzumutbar machen würde. Die rechtlichen Schritte zielen darauf ab, sowohl als kollektive Klage nach Bundesrecht als auch als Gruppenklage nach dem Recht des Bundesstaates Missouri anerkannt zu werden. Der Kläger fordert unbezahlte Überstundenlöhne, pauschalierte Schadensersatzzahlungen, Anwaltsgebühren sowie Prozesskosten.

Für die Beklagten ist dies nicht der erste Vorwurf dieser Art: Bereits 2021 hatte das US-Arbeitsministerium ähnliche Verstöße untersucht, die zu einem Vergleich in Höhe von 394.159,47 US-Dollar für ausstehende Löhne und Entschädigungen führten. Trotz dieser Vereinbarung behauptet die aktuelle Klage, dass die Überstundenverstöße weitergingen.

Laut Gerichtsakten beschäftigten die Beklagten zwischen 2020 und 2023 insgesamt 993 Arbeitskräfte mit H-2A-Visum.

Der Fall wirft erneut Fragen zu Lohnverstößen bei temporären ausländischen Arbeitskräften auf. Sollte die Klage als Sammelklage zugelassen werden, könnten den Beklagten erhebliche finanzielle Strafen drohen. Das Urteil könnte zudem Auswirkungen darauf haben, wie landwirtschaftliche Arbeitgeber künftig H-2A-Visuminhaber einstuften und entlohnen.

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