Schönhauser Straße 19: Vorverkaufsrecht für Kreuzberger Mietshaus scheitert

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Ein Gebäude mit Graffiti auf der rechten Seite, ein Verkehrsschild und ein Pfahl im Vordergrund.

Schönhauser Straße 19: Vorverkaufsrecht für Kreuzberger Mietshaus scheitert

Schönhauser Straße 19: Vorkaufsrecht für Kreuzberger Mietshaus scheitert

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat in den vergangenen Monaten das Vorkaufsrecht für das Haus Schönhauser Straße 19 erneut geprüft – doch eine Ausübung war nicht möglich.

  1. Dezember 2025

Die Stadt Berlin hat es trotz mehrfacher Versuche mit öffentlichen Mitteln und rechtlichen Instrumenten nicht geschafft, ein seit langem umstrittenes Mietshaus in der Schönleinstraße 19 zu sichern. Jahrelange Verhandlungen zwischen Bezirksbehörden, Mieterinitiativen und Landesstellen scheiterten an finanziellen, juristischen und eigentumsrechtlichen Streitigkeiten. Die Zukunft des Gebäudes bleibt ungewiss – die Bewohner:innen drohen nun, ihre Wohnungen zu verlieren.

Ende 2024 hatte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zunächst versucht, das sanierungsbedürftige Objekt mit Mitteln aus der Stadtentwicklung zu erwerben. Der Senat lehnte den Plan jedoch mit Verweis auf rechtliche und finanzielle Bedenken ab – und blockierte damit den ersten Anlauf zur Übernahme.

Eine von Mieter:innen getragene Initiative, „Schoeni19“, hatte vorgeschlagen, die Sanierungskosten über angepasste Mieten und direkte Kredite zu stemmen. Der Kaufpreis war mit 1,4 Millionen Euro aus Bezirksrücklagen veranschlagt. Doch der Senat verweigerte die Zustimmung mit der Begründung, das Vorhaben sei nicht wirtschaftlich. Auch der Versuch, ein landeseigenes Wohnungsunternehmen einzubinden, scheiterte: Das Unternehmen zog sich zurück, da es das Projekt als unwirtschaftlich einstufte. Ein zweites Modell, das einen genossenschaftlichen Kauf vorsah, scheiterte an organisatorischen Hürden.

Später prüfte der Bezirk erneut Berlins Vorkaufsrecht – ein Instrument, das spekulative Aufwertungen verhindern soll. Obwohl das Haus die Kriterien für ein Eingreifen erfüllte, verhinderten rechtliche Hindernisse aufgrund des Privateigentums sowie ungelöste Streitigkeiten über den Kaufpreis die Ausübung. Bezirksstadtrat Florian Schmidt bedauerte im Nachhinein die verpasste Chance, die Mieter:innen zu einem fairen Preis schützen zu können.

Schon 2018 waren ähnliche Versuche der Stadt- und Verwaltungsgesellschaft Berlin (SVBG), des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gescheitert. Damals hatten Privateigentumsrechte, planungsrechtliche Hindernisse und Uneinigkeit über den Kaufpreis die Verhandlungen zum Scheitern gebracht.

Das Scheitern beim Erwerb der Schönleinstraße 19 wirft Fragen nach den praktischen Grenzen des Berliner Vorkaufsrechts auf. Ohne eine öffentliche Übernahme bleibt die Zukunft der Mieter:innen ungewiss. Der Fall zeigt zudem, wie schwer es ist, in der Berliner Wohnungspolitik rechtliche, finanzielle und soziale Prioritäten unter einen Hut zu bringen.