"Versuch, Artikel 15 des Grundgesetzes unmöglich zu machen"

"Versuch, Artikel 15 des Grundgesetzes unmöglich zu machen"
„Ein Versuch, Artikel 15 des Grundgesetzes unmöglich zu machen“
Teaser: Die Berliner CDU und SPD greifen mit dem Rahmengesetz das Grundgesetz an, sagt ein Jurist aus der DWE-Fachkommission. Das Gesetz sei rechtlich irrelevant.
18. Dezember 2025, 11:30 Uhr
Ein neues Sozialisierungsrahmengesetz, das von der Berliner CDU und SPD eingebracht wurde, sorgt für Aufsehen. Der am 18. Dezember 2025 vorgestellte Entwurf setzt enge Grenzen für Artikel 15 des Grundgesetzes und erschwert die Vergesellschaftung von Eigentum erheblich. Kritiker werfen den Parteien vor, damit den ursprünglichen Sinn der Verfassungsnorm auszuhebeln und frühere Expertenempfehlungen zu ignorieren.
Das Gesetz wurde trotz der Erkenntnisse einer Fachkommission ausgearbeitet, an der auch SPD-Mitglieder beteiligt waren. Diese hatte noch festgestellt, dass Abschläge vom Marktwert bei Entschädigungen in Sozialisierungsfällen verfassungskonform seien. Der neue Rahmen orientiert sich stattdessen an voller Marktpreisentschädigung – und zementiert damit das bestehende Eigentumssystem.
Zudem beschränkt das Gesetz Vergesellschaftungen auf Fälle, in denen die Grundversorgung der Öffentlichkeit gesichert werden muss. Diese enge Auslegung steht im Widerspruch zum weiteren Geist von Artikel 15, der eine breitere öffentliche Kontrolle über Eigentum ermöglicht. Ein weiterer strittiger Passus besagt, dass eine Sozialisierung nicht stattfinden darf, wenn sie den Haushalt des Landes übermäßig belastet – eine Regelung, die Kritiker als leere Floskel abtun.
Die SPD rechtfertigt das Gesetz als notwendiges Signal an das Bundesverfassungsgericht und betont, es schaffe Rechtssicherheit für Enteignungen. Juristen zweifeln jedoch an seiner Verfassungsmäßigkeit und verweisen darauf, dass es keine bindende Wirkung für künftige Senate oder Volksentscheide habe. Beobachter werten den Vorstoß als Hintertür-Manöver, um Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE)“ ausubremsen – die ihre Volksabstimmung dennoch vorantreiben wollen. Unterstützer der Initiative sehen darin eine Missachtung der Kommissionsarbeit und werfen der SPD vor, nach den für sie ungünstigen Expertengutachten plötzlich eine restriktive Linie zu verfolgen. Das Ergebnis ist ein Rahmengesetz, das Artikel 15 faktisch aushöhlt – ein beispielloser Schritt in der Verfassungsgeschichte.
Das neue Gesetz setzt die Messlatte für künftige Sozialisierungsvorhaben in Berlin extrem hoch. Während die SPD auf rechtliche Klarheit pocht, sehen Gegner darin einen bewussten Damm gegen Wohnungsreformen. Die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat bereits angekündigt, ihren Volksentscheid weiter voranzutreiben – der Streit um Eigentumsrechte in der Hauptstadt dürfte damit eskalieren.

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