Urteil: Keine Obergrenze für COVID-19-Tests

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Ein Mädchen in einem weißen Hemd steht in der Nähe eines Podiums in einem Konferenzraum, mit einem Mikrofonständer zu seiner Rechten, einem weißen Banner auf einem Hintergrund dahinter und mehreren Taschen, die an einem Faden rechts hängen.

Urteil: Keine Obergrenze für COVID-19-Tests

Überschrift: Urteil: Keine Obergrenze für COVID-19-Tests

Teaser: COVID-19-Tests beschäftigen weiterhin die Gerichte – und nicht nur ehemalige Betreiber von Testzentren kommen dabei schlecht weg. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hat die Abrechnungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bei der Vergütung von COVID-19-Tests kritisiert. Falls eine mögliche Kürzung der Abrechnungsforderung im Raum steht, müssen diese Rechnungen im Vorfeld detailliert geprüft werden, entschieden die Richter. Damit hatte die Klage eines Betreibers einer COVID-19-Teststation im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Erfolg. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Veröffentlichungsdatum: 12. April 2025, 08:17 Uhr MESZ

Schlagwörter: Gesundheitspolitik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten

Artikeltext: Ein Berliner Gericht hat einen Rückforderungsbescheid gegen den Betreiber einer COVID-19-Teststelle in Charlottenburg-Wilmersdorf aufgehoben. In der Begründung kritisierte das Gericht die Abrechnungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und erklärte deren Rückforderungsverfügung für rechtswidrig. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es stellt jedoch einen bedeutenden Erfolg für den Teststellenbetreiber dar.

Der Streit begann, als die KV zunächst die vollständige Vergütung der COVID-19-Tests an den Betreiber zahlte. Später kürzte die KV die Erstattung und forderte eine Rückzahlung mit der Begründung, die Teststelle habe ihre angegebene tägliche Kapazität von 250 Tests überschritten. Der Betreiber hatte diese Obergrenze zwar gemeldet, später jedoch höhere Testzahlen an die KV übermittelt.

Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte, die KV habe voreilig gehandelt, indem sie ihre Prüfung ohne vollständige Auswertung der Testunterlagen abgebrochen habe. Solange die Tests ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, bestehe ein Anspruch auf Vergütung, hieß es in der Begründung. Das Gericht wies zudem den Verweis der KV auf die KBV-Richtlinien zurück, da diesen die rechtliche Grundlage fehle, um die Rückforderung zu rechtfertigen. In seinem Beschluss betonte das Gericht, dass jede Kürzung der Vergütung erst nach einer gründlichen Prüfung der Rechnungen erfolgen dürfe. Der Rückforderungsbescheid wurde sowohl aus verfahrensrechtlichen als auch inhaltlichen Gründen aufgehoben. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, allerdings hat bisher keine der Parteien angekündigt, diesen Schritt zu gehen.

Das Urteil sichert dem Betreiber die vereinbarte Vergütung für korrekt durchgeführte Tests zu. Gleichzeitig setzt es ein Präzedenz, das die KV verpflichtet, vor Anpassungen der Zahlungen umfassende Prüfungen vorzunehmen. Da das Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, bleibt der endgültige Ausgang vorerst offen.