MoI genehmigt Durchführungsbestimmungen des Ausländergesetzes

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MoI genehmigt Durchführungsbestimmungen des Ausländergesetzes

Innenministerium billigt Durchführungsbestimmungen zum Ausländeraufenthaltsgesetz

Anreißer Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Scheich Fahad Yusuf Saud Al-Sabah hat einen ministeriellen Erlass unterzeichnet, mit dem die Durchführungsbestimmungen zum Ausländeraufenthaltsgesetz Nr. 2249 aus dem Jahr 2025 gebilligt werden. Wie das Innenministerium am Sonntag mitteilte, ist dieser Schritt Teil der Bemühungen, den rechtlichen Rahmen für den Aufenthalt von Ausländern in Kuwait zu modernisieren.

Veröffentlichungsdatum 22. Dezember 2025, 18:27 Uhr MEZ

Schlagwörter politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten

Artikeltext Das kuwaitische Innenministerium hat neue Durchführungsbestimmungen zum Ausländeraufenthaltsgesetz Nr. 2249 aus dem Jahr 2025 verabschiedet. Damit soll das Rechtssystem für im Land lebende Ausländer auf den neuesten Stand gebracht werden. Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Scheich Fahad Yusuf Saud Al-Sabah hat die Änderungen unterzeichnet.

Die überarbeiteten Vorschriften umfassen verschiedene Aufenthaltstitel, darunter Einreiseerlaubnisse, Familien- und Geschäftsbesuchsvisa sowie Aufenthaltsgenehmigungen für Beschäftigte im Privatsektor und Hausangestellte. Verstöße gegen das Gesetz werden laut Ministerium mit strengen Strafen und Bußgeldern geahndet.

Die neuen Regelungen treten einen Monat nach ihrer Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt in Kraft. Stand 22. Dezember 2025 existiert ein solches Gesetz in keiner Jurisdiktion, sodass derzeit keine bestätigten Strafen oder Bußgelder feststehen. Die Ankündigung des Ministeriums deutet jedoch darauf hin, dass es sich um einen Teil umfassender Bestrebungen handelt, die Aufenthaltsgesetze in Kuwait zu modernisieren.

Die Bestimmungen werden nach ihrer Verabschiedung auf verschiedene Gruppen von ausländischen Einwohnern Anwendung finden. Ihre Umsetzung erfolgt nach einer Wartefrist von einem Monat ab der offiziellen Veröffentlichung. Bisher hat das Ministerium keine konkreten Details zu Strafmaßnahmen oder Durchsetzungsverfahren bekannt gegeben.

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