Peter Boehringer: Die Solidaritätszuschlag kann und sollte trotz des Karlsruher Urteils abgeschafft werden

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Menschen mit einem Gutschein, Schildern, einem Stuhl und einem Blatt Papier im Hintergrund.

Peter Boehringer: Die Solidaritätszuschlag kann und sollte trotz des Karlsruher Urteils abgeschafft werden

Peter Boehringer: „Der Solidaritätszuschlag kann und muss abgeschafft werden – trotz Karlsruher Urteil“

Berlin (ots) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Das Gericht schließt nicht aus, dass es weiterhin finanzielle Belastungen durch die Wiedervereinigung geben könnte, die der Bund tragen muss. Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, erklärt: „Die Karlsruher Richter spielen mit ihrem Urteil...“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Das Urteil lässt die Abgabe vorerst bestehen – trotz langjähriger Ablehnung durch die AfD. Parteivertreter kritisieren die Entscheidung scharf und fordern erneut die Abschaffung der Steuer.

Seit Jahren setzt sich die AfD für die Streichung des Solidaritätszuschlags ein, einer Abgabe, die ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt wurde. Der stellvertretende Bundessprecher Peter Boehringer wirft dem Gericht vor, mit dem Urteil lediglich die Verantwortung an die Politik zurückzugeben. Das eigentliche Problem liege nicht in fehlenden Mitteln, sondern in übermäßigen Staatsausgaben, so Boehringer.

Er betont, der Zuschlag könnte entfallen, wenn die Regierung die Ausgaben stärker priorisiere. Boehringer fordert sofortige Entlastungen für Bürger und Unternehmen und bezeichnet die Abgabe als unnötige Belastung. Das Gericht hingegen hält weitere finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung für denkbar. Auch Stephan Brandner, ebenfalls stellvertretender Bundessprecher der AfD, verlangt seit 2019 die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Partei hat angekündigt, die Steuer im Falle einer Regierungsbeteiligung abzuschaffen – sie sei überholt und ungerecht.

Das Urteil des Verfassungsgerichts lässt den Solidaritätszuschlag vorerst bestehen. Die AfD bleibt bei ihrer Forderung nach einer Streichung und argumentiert, dass eine bessere Haushaltsführung die Abgabe überflüssig mache. Für Rückfragen steht die Pressestelle der Partei in Berlin weiterhin zur Verfügung.