Bürgergeld in Berlin: Keine Anhebung der Zielwerte von AV Wohnen

Admin User
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Eine Straße mit Autos und einem Bus im Vordergrund, mit Gebäuden mit Wänden, Fenstern, Tellern und Dächern im Hintergrund, sowie Plakaten und Bannern an den Wänden und einem Pfahl mit einer Straßenlaterne.

Bürgergeld in Berlin: Keine Anhebung der Zielwerte von AV Wohnen

Die Berliner Behörden haben die Regelungen zur Übernahme von Wohnkosten für Empfänger von Sozialleistungen angepasst. Die Änderungen erfolgen vor dem Hintergrund steigender Mieten und der anhaltenden Energiekrise. Einige Gruppen haben nun Anspruch auf höhere Zuschüsse, doch die allgemeinen Mietrichtwerte bleiben unverändert.

Kritiker werfen dem aktuellen Mietspiegel vor, er spiegle nicht die realen Marktbedingungen wider und lasse viele Haushalte trotz gestiegener öffentlicher Ausgaben im Stich.

Die Stadt hat strengere Einzelfallprüfungen eingeführt, um zu entscheiden, wann auch Mieten über den Standardrichtwerten übernommen werden müssen. Diese Neuausrichtung soll unnötige Staatsausgaben verringern, während gleichzeitig gefährdete Gruppen Unterstützung erhalten. Alleinerziehende, Menschen über 60 Jahre, von Obdachlosigkeit Bedrohte und Pflegebedürftige können nun Wohnkosten bis zu 20 Prozent über den AV-Wohnen-Richtwerten erstattet bekommen.

Auch die Heizkostenzuschüsse wurden erhöht, um Haushalten in der Energiekrise zu helfen. Dennoch rechtfertigte der aktuelle Mietspiegel keine Anpassung der allgemeinen Richtwerte nach der Berliner Wohnungsgesetz-Verordnung (AV Wohnen). Diese Entscheidung stößt auf scharfe Kritik. Taylan Kurt, sozialpolitischer Sprecher der Grünen, nannte den Schritt ein „Desaster“ und „empörend“. Niklas Schenker, wohnungspolitischer Sprecher der Linken, pflichtete bei und erklärte, der Mietspiegel spiegle möglicherweise nicht die aktuellen Marktverhältnisse wider. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle – wenn auch anonym veröffentlichte – Studie, dass immer weniger Leistungsbeziehende Anspruch auf Mietkostenübernahme nach AV Wohnen haben, obwohl die Ausgaben in diesen Fällen gestiegen sind. Jobcenter werden nun angehalten, Mieten bei der Bewilligung von Leistungen genauer zu prüfen. Ziel ist es, finanzielle Verantwortung mit dem Schutz vor Wohnungsnot für Sozialleistungsempfänger in Einklang zu bringen.

Die neuen Regelungen ermöglichen zwar höhere Wohnkostenzuschüsse für bestimmte gefährdete Gruppen. Ohne eine Aktualisierung der allgemeinen Mietrichtwerte könnten viele Haushalte jedoch weiterhin unter finanzieller Belastung leiden. Zudem wird den Jobcentern eine größere Verantwortung übertragen, Mieten individuell zu bewerten – ein Spagat zwischen Haushaltskonsolidierung und dem Schutz der Bedürftigsten.