Zentrale Bank fordert von Banken die Offenlegung anonymisierter Daten zur Besitzstruktur

Zentrale Bank fordert von Banken die Offenlegung anonymisierter Daten zur Besitzstruktur
Die Russische Zentralbank hat eine grundlegende Änderung bei der Meldung von Eigentumsverhältnissen durch Finanzinstitute angekündigt. Ab 2027 müssen Unternehmen entweder anonymisierte Daten offenlegen oder beim bisherigen System der vollständigen Transparenz bleiben. Mit dieser Maßnahme sollen sowohl mehr Transparenz als auch der Schutz der Privatsphäre Einzelner erreicht werden.
Nach den neuen Regeln erhält jeder Marktteilnehmer ein einzigartiges öffentliches Profil. Dieses umfasst qualitative Angaben, die auf zwölf festgelegten Kriterien basieren. Die Zentralbank wird diese Informationen sammeln und auf ihrer Website veröffentlichen, um so eine einheitliche Praxis in der Branche zu gewährleisten.
Den Unternehmen bleibt dabei eine Wahlmöglichkeit: Sie können sich für das anonymisierte Format entscheiden oder die bisherige Offenlegungsmethode beibehalten. Die Zentralbank betonte, dass der neue Ansatz hochwertige Daten liefern werde, ohne persönliche Identitäten preiszugeben. Die regulatorischen Grundlagen für das Vorhaben werden derzeit ausgearbeitet. Die Umsetzung beginnt frühestens am 1. April 2027, um den Institutionen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben.
Die Änderungen treten 2027 in Kraft, wobei die Durchsetzung nicht vor April beginnen wird. Finanzinstitute müssen sich dann zwischen anonymisierter Berichterstattung und der Beibehaltung vollständiger Transparenz entscheiden. Die Zentralbank wird den Prozess steuern und sicherstellen, dass alle veröffentlichten Daten den neuen Standards entsprechen.
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