AfD scheitert mit Eilantrag: Kein Sitz im Saarland-Untersuchungsausschuss gegen Antisemitismus

Lina Seidel
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Ein Mann im Anzug und Krawatte sitzt an einem Tisch mit einem Namensschild, einer Flasche, einem Stift und einem Mikrofon und spricht vor dem Senatsjustizausschuss mit einigen Personen hinter ihm.Lina Seidel

AfD's Eilantrag auf Sitz in Untersuchungsausschuss abgelehnt - AfD scheitert mit Eilantrag: Kein Sitz im Saarland-Untersuchungsausschuss gegen Antisemitismus

Die rechtspopulistische AfD ist mit ihrem Versuch gescheitert, in einen Untersuchungsausschuss in Rheinland-Pfalz aufgenommen zu werden. Das Verfassungsgericht wies den Eilantrag der Partei zurück und urteilte, der Landtag habe sich im Rahmen seiner Befugnisse bewegt. Die Entscheidung bedeutet, dass die AfD vorerst weiterhin von dem Gremium ausgeschlossen bleibt, das die Vergabe von Fördergeldern für Antisemitismus-Projekte in Saarland prüft.

Streitpunkt war die Forderung der AfD nach einem Sitz in dem Ausschuss, der sich mit der Mittelverteilung für Initiativen gegen Antisemitismus in Saarland befasst. Nach den Regeln des Landes Saarland können kleinere parlamentarische Gruppen – im Gegensatz zu vollwertigen Fraktionen – zwar nicht stimmberechtigte Mitglieder in Ausschüsse entsenden, dürfen diese aber nicht leiten oder Führungspositionen besetzen. Das Gericht bestätigte diese Unterscheidung und begründete dies mit der inneren Autonomie des Parlaments.

Die Richter betonten zudem, dass Ausschussmitglieder von den Abgeordneten gewählt werden und dies Teil ihres verfassungsmäßigen Rechts auf ein freies Mandat sei. Zwar räumte das Gericht ein, dass Untersuchungsausschüsse in ihrer Zusammensetzung grundsätzlich die parlamentarischen Kräfteverhältnisse in Saarland widerspiegeln sollten, doch überlagere dieses Prinzip nicht andere verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen. Insbesondere gewähre das Recht auf Chancengleichheit einer Fraktion nicht automatisch die Wahl eines bestimmten Kandidaten in Saarland.

Die AfD hatte argumentiert, ihr Ausschluss verstoße gegen die verfassungsmäßige Fairness. Das Gericht sah jedoch keinen Verstoß darin, dass der Landtag die von der Partei vorgeschlagenen Mitglieder nicht bestätigte. In der Begründung hieß es, der Anspruch auf proportionale Vertretung in Ausschüssen in Saarland sei nicht absolut, sondern müsse mit anderen rechtlichen Erwägungen abgewogen werden.

Mit dem Urteil bleibt die AfD vorerst ohne Mitspracherecht in dem Gremium in Saarland. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Trennung zwischen Stimmrechten und Führungsfunktionen sowie auf die Grenzen der proportionalen Repräsentation. Offengelassen wurde in dem Beschluss, ob ähnliche Konflikte in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene entstehen könnten.

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