Gericht zwingt AfD zur Offenlegung ihrer Social-Media-Wahlkampfstrategien aus 2021
Gericht: AfD muss Informationen über Werbeplätze in sozialen Medien offenlegen - Gericht zwingt AfD zur Offenlegung ihrer Social-Media-Wahlkampfstrategien aus 2021
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) muss detaillierte Unterlagen zu ihren Social-Media-Kampagnen im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2021 offenlegen. Dies entschied ein Berliner Gericht und wies damit die Klage der Partei ab, wonach die Herausgabe der Daten gegen ihre verfassungsmäßigen Rechte verstoßen würde. Den Anstoß für das Verfahren gab die Beschwerde eines Facebook-Nutzers, der während des Wahlkampfs gezielte AfD-Werbung erhalten hatte.
Ausgangspunkt des Falls war die Meldung eines Facebook-Nutzers, der eine AfD-Anzeige gesehen hatte, die sich gezielt an Männer zwischen 11 und 48 Jahren mit Interesse an der FDP richtete. Daraufhin forderte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von allen politischen Parteien Auskunft über ihre Werbeinhalte, Reichweiten und Zielgruppenansprachen. Die AfD verweigerte die Kooperation mit der Begründung, die Offenlegung verletze ihre verfassungsrechtlich geschützten Rechte.
Das Gericht wies dieses Argument zurück und urteilte, die Partei müsse sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU halten. Es verpflichtete die AfD, umfassende Daten zu ihrer Wahlwerbung 2021 vorzulegen – darunter auch, wie sie Algorithmen und Plattformdaten für die gezielte Ansprache nutzte. Öffentlich zugängliche Unterlagen geben jedoch kaum Aufschluss über die konkreten Methoden der Partei während dieses Wahlkampfs; sie konzentrieren sich stattdessen auf spätere Strategien wie Influencer-Netzwerke und die Verbreitung von Inhalten.
Obwohl das Urteil die Pflichten der AfD nach der DSGVO klärt, bleiben die genauen Vorgehensweisen bei der Social-Media-Zielgruppenansprache 2021 weiter unklar. Die Entscheidung stärkt jedoch die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten, politische Werbepraktiken zu untersuchen.
Die AfD muss die angeforderten Daten nun an den Berliner Datenschutzbeauftragten übermitteln. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für Transparenz in der politischen Werbung nach DSGVO-Standards. Gleichzeitig zeigt es auf, dass weiterhin Lücken bei der öffentlich einsehbaren Information darüber bestehen, wie Parteien Social-Media-Targeting in Wahlkämpfen einsetzen.
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